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Die Anerkennung der Weißen Schäferhunde als
"Berger Blanc Suisse"
(Stand: Juli 2003)
Vieles wird geschrieben, vieles wird gemutmaßt und vieles ist
tatsächlich noch nicht ganz klar. In den vergangenen Jahren ging
zwischendurch immer einmal ein Rumoren durch Deutschland, dass der
eine oder andere Verein beim VDH vorstellig geworden sei und um
Anerkennung der Rasse ersucht habe. Es ist müßig zu diskutieren, ob
dies den Fakten entspricht. Tatsache ist: bisher war keine offizielle
Anerkennung der Rasse in Deutschland erfolgt. Wobei wir davon
ausgehen, dass mit "offiziell" eine VDH-Anerkennung gemeint ist.
Nun hat sich einiges geändert und wir möchten mit dieser
Stellungnahme versuchen, ein wenig Klarheit zu schaffen:
Die FCI
Die FCI ist die maßgebliche kynologische Vereinigung für Hunde. Ihr
sind Kennelklubs aus den meisten europäischen Ländern und auch aus
Übersee angeschlossen. Der VDH (Verein für das Deutsche Hundewesen)
ist der deutsche Mitgliedsverein in der FCI.
Wenn nun im Zusammenhang mit unseren Hunden von "FCI-Papieren" die
Rede ist, so handelt es sich nicht um Papiere, die die FCI ausgegeben
hat. Sondern es sind Papiere, die ein der FCI angeschlossener
Mitgliedsverein ausgestellt hat. Dies ist in den Ländern möglich, in
denen die Rasse NATIONAL anerkannt ist.
Und damit sind wir mitten im Thema. Denn es ist zu unterscheiden
zwischen einer NATIONALEN Anerkennung und der generellen Anerkennung
der Rasse durch die FCI.
Die NATIONALE Anerkennung
der Rasse erfolgte bereits in verschiedenen europäischen und
außereuropäischen Ländern. So machte die Schweiz den Anfang, es
folgten die Niederlande, Dänemark, Schweden, Finnland und Norwegen,
die Tschechoslowakei, Slovenien, Österreich, Südafrika. Es mag sein,
dass in dieser Aufstellung das eine oder andere Land fehlt, denn in
den letzten beiden Jahren ging es Schlag auf Schlag, so dass man auch
nicht von jeder Anerkennung erfuhr.
Die nationale Anerkennung bedeutet, dass der nationale Verband die
Rasse anerkannt hat. Die Richtlinien für die Zucht und die Anerkennung
einzelner Hunde sind national festgelegt und unterscheiden sich von
Land zu Land stark. Sie bedeutete z.B. nicht zwangsläufig, dass mit
Hunden aus nicht anerkannten Ländern nicht gezüchtet werden durfte.
Oft mussten hierfür nur zusätzliche Vorschriften erfüllt werden.
In den einzelnen Ländern zeichneten sich fast durchweg strittige
Situationen ab. Ein Verein als Mitgliedsverein mit "anerkannten"
Hunden, die übrigen als Dissidenzvereine mit "zweitklassigen" Hunden.
"Zweitklassig" allerdings erst ab dem Zeitpunkt der nationalen
Anerkennung. In einigen Ländern führte dies zu massiven Zerwürfnissen,
die heute noch nicht beigelegt sind. Streitigkeiten zwischen den
Vereinen sind kein rein deutsches und auch kein rassespezifisches
Problem.
Die nationalen Anerkennungen waren aber insofern zwingend
notwendig, als dass sie Zeichen setzten. Jeder nationale Verband hatte
vor seiner Anerkennung zu prüfen, ob sich die Weißen Schäferhunde
tatsächlich zu einer eigenständigen Rasse entwickelt hatten, die die
Basis zu einer neuen Rasse bietet. Nach und nach kamen die einzelnen
Länder zu der Erkenntnis, dass dies der Fall sei. Eine solche
Entwicklung setzt natürlich Zeichen in Richtung FCI.
Fatal war hierbei, dass Deutschland mit die größte Population
Weißer Schäferhunde hat, diese Hunde aber nur sehr bedingt in anderen
Ländern eingesetzt werden konnten. Deutschland war mehr oder weniger
ein weißer Fleck und es war nicht möglich, dieses aus eigener Kraft zu
ändern. Zu stark sind noch die Vorurteile. So lehnte der VDH jedes
Ersuchen ab und verwies auf seine Statuten, nach denen eine nationale
Anerkennung auch gar nicht möglich ist.
Die einzige Möglichkeit, Deutschland und seine Zucht zu
integrieren, war die generelle Anerkennung durch die FCI.
Die FCI-Anerkennung
Die FCI als übergeordnete Organisation kann eine Rasse generell
anerkennen. Das wiederum bedeutet, dass jeder angeschlossene nationale
Mitgliedsverein VERPFLICHTET ist, einen Rassezuchtverein (oder
mehrere) aufzunehmen, um der kontrollierten Rassezucht eine Basis zu
bieten. Im Falle Deutschland bedeutet dies, der VDH ist auf einmal
verpflichtet, einen oder mehrere Vereine aufzunehmen. Anweisung von
oben sozusagen.
"Warum nicht gleich?" könnte man sich nun fragen. Die
Voraussetzungen für eine solche FCI Anerkennung sind ungleich
komplizierter und schwerer zu erfüllen als teilweise die nationalen
Anerkennungen. Es mussten Populationen erfasst, kynologische Gutachten
vorgelegt und vor allem 8 unabhängige Blutlinien angegeben werden.
Letzteres schien das größte Problem zu sein, da es keine gemeinsame
Datenbank aller Hunde gab und gibt. D.h. jedes Land hatte seine
Zuchtbücher, teilweise auf mehrere - zerstrittene - Vereine verteilt.
Hinzu kamen sprachliche Barrieren zwischen den Ländern, so dass es
nahe liegend war, zunächst nur im nationalen Bereich zu agieren, der
für viele Länder vollkommen ausreichend war.
Dennoch wurden die Rufe nach einer "Anerkennung" immer lauter und
es wurde immer deutlicher, dass gerade in Deutschland kein anderer Weg
gangbar ist. Allerdings konnte der Anstoß nicht aus Deutschland
kommen, da der Antrag von einem Mitgliedsverein der FCI gestellt
werden muss. D.h. selbst wenn sich ein Verein gefunden hätte, der das
Ganze in die Hände nimmt, hätte der VDH hilfreich zur Seite stehen
müssen.
Die Schweiz war schließlich das Land, das die Zügel in die Hand
nahm und eine bessere Entscheidung hätte es wohl kaum geben können.
Die erste nationale Anerkennung war die Schweizerische. Die ersten
Hunde, die nach Europa zurück kamen, wurden in der Schweiz heimisch.
Und: seit mehr als 10 Jahren engagiert sich die GWS (Gesellschaft für
Weißer Schäferhunde Schweiz) für die Rasse und hegt enge Beziehungen
zur SKG (Schweizer Kynologische Gesellschaft). In dieser Verbindung
konnten mit internationaler Hilfe die Daten für den Antrag gesammelt
und zusammen gestellt werden. Die Blutlinien wurden von Birgit Stoll
aus Deutschland geliefert, die über Jahre hinweg eine enorme private
Datensammlung unterschiedlicher Ahnentafeln angelegt hatte und aus
diesem Fundus die notwendigen Linien heraus suchte. Es waren viele
weitere Personen beteiligt, letztlich war nur gemeinsam eine derartige
Arbeitsbewältigung möglich.
Der Antrag wurde im Herbst 2001 eingereicht und im Mai 2002
abgestimmt. Eine Annahme des Antrags wurde erreicht, nachdem einige
Kompromisse gefunden wurden. Der wichtigste Hintergrund dürfte sein,
dass sich diese neue Rasse klar von den Deutschen Schäferhunden
abgrenzt und mit diesen nicht mehr in Verbindung gebracht werden kann.
Das bedeutet: Die Rassegeschichte beginnt mit dem Import von Lobo
und Lilac. Der Rasseursprung ist in der Schweiz.
Die Standardsprache ist Französisch und demzufolge der Rassename
ebenfalls. Dieser wird geändert in "BERGER BLANC SUISSE", übersetzt:
Weißer Schweizer Schäferhund. Ob sich dieser Name einbürgern wird,
wird man sehen. Der Geschichte der Rassenamen und -umbenennungen wird
hiermit ein weiterer hinzu gefügt.
Auf Grund dieser Veränderungen konnte der Antrag im Mai 2002 noch
nicht sofort "durchgehen", sondern es mussten Änderungen gemacht
werden, die der Standardkommission nochmals Ende 2002 vorgelegt
wurden. Im Dezember 2002 wurde die Rasse nunmehr endgültig per
01.01.2003 als neue Rasse anerkannt, bekam eine Standardnummer und
wird fortan ihren festen Platz in der Kynologie haben. Der Weiße
Schweizer Schäferhund wird in der Gruppe 1 geführt.
Bedeutung für die Zuchtsituation
In vielen Ländern wird sich nicht viel ändern, die nationale
Anerkennung ist bereits erfolgt, da ändert die internationale nur
wenig an den geltenden Bestimmungen. Jedoch zeigte sich, dass die
Ahnentafeln, die bisher ausgestellt wurden, teilweise ersetzt bzw.
ergänzt werden müssen. Dies geht inzwischen in den einzelnen Ländern
mit nationaler Anerkennung recht zügig und unbürokratisch vonstatten.
Wer einen Hund aus dem Ausland importiert hat, der solche Papiere hat,
tut jedoch gut daran, sich zu erkundigen, ob die bisherigen Papiere in
dieser Form jetzt anerkannt sind. Auskünfte hierüber geben die
entsprechenden Zuchtvereine oder die FCI-VK.
Deutschland und die Vereine
Aber in Deutschland wird es interessant. Die Vereinslandschaft ist
derart zersplittert und teilweise zerstritten, dass bereits jetzt
erkennbar ist, mit welch harten Bandagen um die Mitgliedschaft im VDH
gekämpft wird.
Es gibt in Deutschland ca. 20 Rassezuchtvereine für Weiße
Schäferhunde, alle Absplitterungen von ehemaligen größeren Vereinen
mitgezählt. Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im VDH
erfüllen viele nicht, weil auch hier eine Anzahl von Hunden angegeben
werden muss, die der Zucht zur Verfügung stehen. Letztlich könnten
wohl lediglich einige wenige diese Maßgabe erfüllen, wobei selbst bei
diesen einiges Spekulation ist.
Anträge auf Mitgliedschaft im VDH
Nachdem in den ersten Monaten des Jahres viele Spekulationen um
Anträge beim VDH die "Szene" in Atem hielten, ist inzwischen klar:
Zwei Vereine haben die VDH-Mitgliedschaft beantragt. Ein Verein, bei
dem man mit einem solchen Antrag gerechnet hat, hat diesen bisher
nicht gestellt und es bleibt Spekulation, ob dieser Antrag noch
erfolgen wird. Es kann durchaus ein geschickter Schachzug sein, noch
zu warten.
Einen Antrag gestellt hat der BVWS ("Bundesverein für Weiße
Schäferhunde"), der sich über die Jahre hinweg als äußerst stabil
erwiesen hat und dem es mit seinen über 400 Mitgliedern ein leichtes
sein müßte, diese Zuchthunde zu präsentieren. Und der mit dem
Hintergrund einer seit 20 Jahren geordneten Reinzucht und strengsten
Zuchtrichtlinien einer der ersten und ernsthaftesten Kandidaten
darstellt. Der Antrag wurde eingereicht, eine Entscheidung seitens des
VDH steht aus.
Der RWS e.V. (Rassezuchtverein für Weiße Schäferhunde), eine
ehemalige Landesgruppe des BVWS, arbeitet seit einigen Jahren allein
und hat in dieser Zeit eine beachtliche Mitglieder- und Züchterzahl
erreicht. Der RWS hat bereits im Dezember 2002 einen Antrag auf
Aufnahme beim VDH eingereicht. Kurz vorher fand eine Fusion mit dem
WSR Deutschland e.V. statt, welcher früher zum 1. DZV gehörte, aber
auch bereits seit einigen Jahren eigenständig arbeitete. Die Fusion
mit dem RWS überraschte, da die Interessenlage beider Vereine in
einigen Punkten als konträr angesehen wurde.
Beide Vereine, der BVWS und der RWS haben beim VDH um eine
Sondergenehmigung zur Zucht für die Zeit des Aufnahmeverfahrens
ersucht, welche bewilligt wurde. Zur Erklärung: bis zur Entscheidung
des VDH über Aufnahme oder Nichtaufnahme herrscht im antragstellenden
Verein ein absolutes Zuchtverbot. Dieses wurde im Frühjahr bei beiden
Vereinen aufgehoben, so dass nun eine Zucht unter bestimmten
Voraussetzungen möglich ist.
Der Dritte im Bunde, von dem ein Antrag erwartet wurde, ist der 1.
WS e.V., welcher aus dem ehemaligen WACSR e.V. hervorging. Ein sehr
alter Verein, der aber im Laufe der Jahre zersplitterte und von dem
nur noch einige Vereine einzeln tätig sind. Mit Bekanntgabe der
Anerkennung im letzten Jahr wurde diese Gruppe vor allem im
Zuchtbereich wieder aktiv, hatte im letzten Jahr einen beachtlichen
Mitglieder- und Züchterzuwachs. Dieser Verein kündigte zwar die
Antragstellung an, handelte aber bisher nicht. Natürlich blieben den
Züchtern hier die Problematiken der Zuchtsperre nicht verborgen. Die
Zucht im BVWS und RWS ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich,
viele Fragen müssen und mussten geklärt werden. Die Züchter des 1. WS
haben zur Zeit den großen Vorteil, "normal" weiter züchten zu können.
Gleichzeitig stehen ihnen die Registrierungen beim VDH und danach auch
die VDH-Ausstellungen offen. Mehr jedoch nicht, für eine Zucht im VDH
müssten sie zur Zeit den Verein verlassen bzw. nach Aufnahme von BVWS
und/oder RWS einem dieser Vereine beitreten.
Der VDH wird die Vereine aufnehmen, die die Voraussetzungen für
eine Aufnahme erfüllen. Die oft kursierende Annahme, nur EIN Verein
habe Chancen auf VDH-Aufnahme ist inzwischen durch eine Stellungnahme
von offizieller Seite widerlegt. Natürlich wäre dies im Sinne der
Rasse wünschenswert, doch bestehen zwischen einigen Vereinen sehr
starke Differenzen auch in den Ansichten zur Zucht, dass fraglich ist,
ob ein Zusammenschluss ALLER Vereine innerhalb des VDH überhaupt über
lange Zeit stabil und in sich geschlossen arbeiten könnte.
Obwohl eine Chancengleichheit bei allen Vereinen besteht und weder
von Belang ist, wer die besten Zuchtrichtlinien hat noch wer als
erster den Antrag stellt noch wer die meisten Züchter/Mitglieder/Würfe
hat, hat leider ein Wettrennen eingesetzt, das nicht rühmlich zu
nennen ist. Mit interessanten Argumentationen wird versucht, anderen
das Wasser abzugraben und die eigene Position in ein möglichst gutes
Licht zu rücken. Unter diesem Aspekt sollte auch jegliche
Argumentation der Vereine geprüft werden. Wer korrekt und nach den
Bedingungen des VDH handelt, darf keinerlei Werbung damit machen, dass
ein Antrag eingereicht wurde. Somit wird man erst nach einer
Stellungnahme der VDH-Kommission wissen, welcher Verein sich beworben
hat und welcher angenommen wurde.
Die Phase von der Antragstellung bis zur Aufnahme in den VDH kann
sich allerdings hinziehen. Es kann bis zu 2 Jahren dauern, bis ein
Antrag geprüft und angenommen ist. Eine lange Zeit, in der alle
Vereinsstrukturen und die Geduld der Züchter auf eine harte Probe
gestellt werden.
Die Zuchtsituation nach der Aufnahme in den VDH
Es wird sich einiges ändern. Zum einen im Ausstellungswesen,
welches bisher von den Vereinen selbst bestimmt wurde. Nach VDH
Aufnahme wird des den Besitzern und Züchtern möglich sein, an
Ausstellungen teilzunehmen, die vom VDH geschützt sind. Es wird
wahrscheinlich weiterhin Ausstellungen für Weiße Schäferhunde geben,
diese werden aber nach VDH-Reglement ablaufen und das ist in einigen
Punkten anders als das bisher angewandte System. Derartige
Spezialschauen werden aber vom VDH nur auf Sonderantrag genehmigt und
sind im ersten Jahr überhaupt nicht möglich. Die Vereine, die einen
Antrag gestellt haben, dürfen zunächst keine eigenen Ausstellungen
veranstalten. Daher wird das Ausstellungswesen im Jahr 2003 sehr
gering sein; es besteht für registrierte Hunde (dazu komme ich noch)
jedoch Teilnahmemöglichkeit an VDH-Ausstellungen.
Zum anderen in der Zucht. Bisher waren die Vereine relativ frei in
den Entscheidungen, welche Hunde in die Zucht gelangen. Wenn sie dem
Standard entsprachen und Papiere (auch von anderen Vereinen) vorweisen
konnten, war die Zucht möglich. Wenn es sich um Importhunde handelte,
war auch dies relativ unproblematisch.
Das wird sich wahrscheinlich ändern, wenn auch hier noch keine
genauen Maßgaben vorhanden sind. Vieles ist noch unklar, vieles wird
national entschieden. Eines ist jedoch schon durch die FCI-Abstimmung
klar geworden: wer der Meinung war, Weißer Schäferhund ist Weißer
Schäferhund, wird umdenken müssen. Die Welpen, die als "Zufallsweiße"
bekannt sind, d.h. Welpen aus Würfen farbiger Schäferhunde, werden in
der Zukunft nicht mehr integriert werden können. Es muss eine
vollkommene Abtrennung von der Rasse der Deutschen Schäferhunde
stattfinden. In Europa ist dies in den letzten 20 Jahren nie anders
gewesen, aber es gibt Teilbereiche, wo Problematiken auftreten werden.
So ist eines der Importländer unserer Hunde Amerika sowie mit
Einschränkungen gehören auch Kanada und England dazu. In allen Ländern
haben Weiße Schäferhunde Papiere als "White German Shepherd". Der Name
allein mag noch akzeptabel sein, die Tatsache aber, dass in diesen
Ländern weiterhin farbige Schäferhunde zur Zucht zugelassen sind, kann
sich bei einem Import fatal auswirken. Aus England war inzwischen zu
hören, das seine Namensänderung / -anpassung an die Europäische
Entscheidung nicht statt finden wird. Die Rasse wird nicht umbenannt.
Nach Aussagen des Englischen Kennel Clubs ist somit ein Import und
eine Integration Weißer Schweizer Schäferhunde nach England und White
German Shepherds nach Europa und eine entsprechende Integration in die
Zucht nicht mehr möglich.
Die FCI-Länder werden nämlich gezwungen sein, vor allem im Hinblick
auf die zunächst vorläufige Anerkennung (10 Jahre) alle Weißen
Schäferhunde mit farbigen Hunden in den Ahnentafeln (zumindest in der
Elterngeneration bis hin zur 3. Generation) NICHT zur Zucht
zuzulassen. Das sind Zugeständnisse, die für die Anerkennung gemacht
werden müssen. Damit verlieren wir zwar nicht die generelle
Importmöglichkeit, aber diese Tatsache wird sich einschränkend
auswirken.
Es kommt viel Arbeit auf die Vereine und die Züchter zu. Das Ziel
muss sein, dem Berger Blanc Suisse eine Zukunft in der offiziellen
Kynologie zu geben und die Rasse gesund und vital zu erhalten.
Ausstellungen bzw. Registrierung der Hunde durch den VDH
Abgesehen von den üblichen Weißen Schäferhundausstellungen, die
vereinzelt ebenfalls noch stattfinden, können die Weißen Schäferhunde,
die beim VDH registriert wurden, auch an VDH-Ausstellungen teilnehmen.
Abgesehen von einer großen Registrierveranstaltung im Februar in
Dortmund werden die Weißen Schäferhunde nun auf offiziellen
VDH-Ausstellungen registriert. Hierzu muss eine Anmeldung beim VDH
vorliegen. Es müssen bestimmte Richter vor Ort sein, so dass eine
Registrierung nicht auf JEDER VDH-Ausstellung möglich ist. Sowohl der
VDH als auch die Vorstände der antragstellenden Vereine geben jedoch
hierüber Auskunft. Das Antragsformular für die Registrierung erhält
man z.B. über die BVWS - Homepage (www.bvws.de).
Bei der Registrierung werden die Ahnentafeln eingezogen. Eine
Vorgehensweise, die nicht kritiklos aufgenommen wurde. Jahrelange
Reinzucht, Zwingernamen, Zuchtaufbau sind auf einmal verschwunden. Als
"Ersatz" gibt es Registrierpapiere des VDH, auf dem lediglich der
Hundename vermerkt ist. (z.B. "Fiala"). Kein Zwingername, keine Ahnen.
Böse Zungen behaupteten bereits, nun sei der Inzucht Tür und Tor
geöffnet, aber so einfach ist die Sache nicht. Zum einen gehören noch
ein Hündinnenbesitzer und ein Rüdenbesitzer dazu und zum anderen sind
die Ahnen nicht vergessen und gelöscht, sondern in den Zuchtbüchern
weiterhin vorhanden. Jeder Züchter kann sich also weiterhin umfassend
informieren und in einigen Generationen wird das Thema Schnee von
gestern sein.
Zum "Warum" des Papiereinzugs: Für den VDH sind diese Papiere
Dokumente. Dokumentieren, d.h. mit seinem Siegel versehen, kann der
VDH aber nur das, was er sieht. Und das sind die Hunde, wie sie
präsentiert wurden. Der VDH kann weder die Abstammung dieses Hundes
überprüfen noch die Richtigkeit der Ahnen. Natürlich sind die Vereine
empört darüber, hat doch bisher jeder ehrlich und korrekt gearbeitet
(jedenfalls wird dies nun behauptet). Wenn man diese Vorgehensweise
nicht allzu persönlich nimmt, sondern generell sieht, ist das alles
auch nicht mehr so dramatisch. Richtig ist, dass es in anderen Ländern
anders gehandhabt wurde: aber wiederum auch nur in einigen, denn z.B.
in Schweden hat der SKK genau so gehandelt. Die Ahnentafeln werden vom
VDH eingezogen und aufbewahrt. Wer sich später besinnt, dass er doch
"zurück" möchte, kann sie jederzeit gegen Einsendung der
Registerahnentafel vom VDH zurück erhalten.
Die beschriebenen Registrierahnentafeln berechtigen zur Teilnahme
an VDH-Ausstellungen. Auch hier bietet sich den Ausstellern ein
anderes Bild. Die Ausstellungen sind größer, sämtliche Rassen werden
gerichtet. Beim Weißen Schäferhund befinden sich stock- und langstock
in einem Ring. Die Babyklassen gibt es nicht mehr. Für die
Zuchtzulassung gilt zur Zeit die Jugendklasse NICHT mehr.
Leidiges Thema: Die Sache mit der Zucht
Auch hier geistern fürchterliche Dinge durch die Foren und
Internetseiten. Von Massenröntgen ist die Rede. Züchter werfen wütend
das Handtuch, weil der auf Ausstellungen sieggewohnte Hund "nur" mit
einem SG aus dem Ring geht. Es hat sich vieles verändert und es wird
sich noch vieles ändern. Viele Änderungen sind nicht gerade angenehm,
da mit Aufwand und Kosten verbunden. Nur: wer unter dem VDH züchten
möchte, muss den momentan unangenehm erscheinenden Weg gehen. Und so
steinig ist der gar nicht.
Leider ist die Stimmung unter den Züchtern eher negativ. Genaue
Argumente kann niemand sagen. Es ist wohl eher das Gefühl, dass den
Züchtern nun vom VDH gesagt wird, was sie zu tun haben. Und dass
einige Dinge ggfs wiederholt werden müssen, weil die Vorschriften des
VDH von den Vereinsvorschriften abweichen. Ich möchte einmal
zusammenfassen, was ein Züchter tun muss, um züchten zu können:
Rüdenbesitzer haben es relativ einfach:
Der Rüde muss in einem Alter von mindestens 15 Monaten an einer
Registrierveranstaltung teilnehmen. Diese sind normalerweise auf
Ausstellungen des VDH. Das bedeutet einige Telefonate mit dem VDH,
eine Anreise und ein ca. zweiminütiges Vorführen auf der Ausstellung.
Ansichtssache, ob es Aufwand oder ein Ausflug ist: es kommt immer auf
die Sichtweise an und ob man ein Haar in der Suppe finden möchte.
Es dauert einige Wochen, bis der VDH die Registrierpapiere
zuschickt. Mit diesen Papieren ist es nun möglich, an
VDH-Ausstellungen teilzunehmen. Hiervon braucht man für die
Zuchtzulassung zwei Ausstellungen bei unterschiedlichen VDH-Richtern
in der Offenen Klasse (ab 15 Monaten). Die Bewertung muss "V" oder
"SG" lauten.
Außerdem muss eine Röntgenauswertung auf HD vorgewiesen werden. Der
Hund muss zum Zeitpunkt der Aufnahme mindestens 15 Monate alt sein.
Dies führte zu teilweise hitzigen Diskussionen, denn in den Vereinen
liegt das Röntgenalter bei 12 Monaten. Zur Zeit (d.h. so lange, bis
ein Verein in den VDH aufgenommen wird) gelten die Vorschriften des
VDH und das bedeutet, wer seinen Rüden JETZT einsetzen möchte, muss
die 15-Monate-Regelung erfüllen. Wurde der Hund bereits vorher
geröntgt (im Alter von unter 15 Monaten), muss in den sauren Apfel
beißen und ggfs nochmals nachröntgen. Die Auswertungen müssen von
einem VDH anerkannten Auswerter erfolgen, ebenfalls eine Regelung, die
die Auswertungen der Vereine teilweise nicht erfüllen. Die gesamte
Problematik ist ein wenig kompliziert, so dass sich die Rüdenbesitzer
ggfs mit BVWS oder RWS in Verbindung setzen sollten, damit im
Einzelfall geklärt werden kann, ob ein Röntgen notwendig ist oder
nicht.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Rüde im Sinne des VDH
zuchttauglich. Er kann eingesetzt werden für Hündinnen, die ebenfalls
die Richtlinien des VDH erfüllen. Andere Verpaarungen sind nicht mehr
zulässig!!!
Hündinnenbesitzer, die unter dem VDH züchten wollen, haben -leider-
ein wenig mehr zu beachten. Die Hündinnen selber müssen die gleichen
Bedingungen erfüllen wie die Rüden.
Die Züchter müssen einen Zwingerschutzantrag beim VDH stellen.
Dieser ist unabhängig vom Zwingerschutz, der in den einzelnen Vereinen
erfolgte. Leider kann dies zur Folge haben, dass auch der bekannte
Zwingername bereits geschützt oder vergeben ist. Oder dass ein
Wunschname, den der Verein ablehnte, vom VDH akzeptiert wird.
Die Zuchtstätte muss vom VDH abgenommen werden. Sie muss bestimmte
Bedingungen erfüllen, die im einzelnen aufzuführen hier zu weit führen
würde. Sie sind in den VDH-Regularien nachzulesen.
Es ist zur Zeit weder eine Begleithundeprüfung, noch ein Wesenstest
noch irgend eine andere Voraussetzung zu erfüllen. Zumindest im BVWS,
dessen Zuchtrichtlinien ich recht genau kenne, sind die
Voraussetzungen für die Zucht (die leider bis zur Aufnahme oder
Nichtaufnahme außer Kraft gesetzt sind) weitaus höher.
Dies ist die derzeitige Situation. Über den VDH züchten kann zur
Zeit jeder, der entweder den antragstellenden Vereinen angehört ODER
keinem Verein angehört. Das wird sich nach Aufnahme eines Vereins in
den VDH ändern. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Zuchtrichtlinien
dieses Vereins wieder in Kraft gesetzt.
Leider ist es so, dass viele Züchter derzeit scheuen, den VDH-Weg
zu gehen. Jeder Hund, der ausserhalb der VDH-Registrierung und -zucht
bleibt, reduziert das vorhandene Zuchtpotential. Die Rasse wurde
anerkannt, es haben viele engagierte Menschen Berge von Arbeit und
Zeit investiert, um diesen Schritt zu schaffen. Zwei Vereine haben die
Grundlage geschaffen, ihren Züchtern eine Zucht im VDH zu ermöglichen.
Auch das war mit Arbeit und vor allem mit enormen Kosten verbunden.
Diese Arbeit - ehrenamtlich und teilweise als Selbstverständlichkeit
angesehen - ist enorm gewesen und es ist schade, dass viele Züchter
nun zurück scheuen, nur weil es sie einige Fahrtwege, Euros und
Bemühungen kostet.
Wer der Meinung war, das Durcheinander umgehen zu können, das nun
ausbricht, und sich einen Importhund mit Papieren einer
FCI-Verbandskörperschaft zugelegt hat, muss ebenfalls feststellen,
dass diese Papiere nicht ausreichen. Denn da die FCI die Rasse bis zum
1.1.03 noch nicht anerkannt hatte, durften lediglich nationale Papiere
ausgestellt werden. "ECHTE" FCI-Papiere können erst ab dem 1.1.03
ausgestellt werden. Für Importhundebesitzer bedeutet dies, dass sie
sich im Geburtsland ihres Hundes erkundigen müssen, wie die nationale
VK dieses Problem löst. Einige stellen neue Papiere aus, andere
händigen Bestätigungsschreiben aus, die künftig zur Ahnentafel
gehören.
Mit freundlicher Genehmigung von der Autorin !!

copyright: Gaby von Döllen, September 2002 - Juli 2003
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bedarf der schriftlichen Genehmigung der Autorin
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