Die
Anerkennung der Weißen Schäferhunde als
"Berger Blanc Suisse"
(Stand: Juli 2003) Vieles wird geschrieben, vieles wird
gemutmaßt und vieles ist tatsächlich noch nicht ganz klar. In den
vergangenen Jahren ging zwischendurch immer einmal ein Rumoren durch
Deutschland, dass der eine oder andere Verein beim VDH vorstellig
geworden sei und um Anerkennung der Rasse ersucht habe. Es ist müßig zu
diskutieren, ob dies den Fakten entspricht. Tatsache ist: bisher war
keine offizielle Anerkennung der Rasse in Deutschland erfolgt. Wobei wir
davon ausgehen, dass mit "offiziell" eine VDH-Anerkennung gemeint ist.
Nun hat sich einiges geändert und wir möchten mit dieser Stellungnahme
versuchen, ein wenig Klarheit zu schaffen:
Die
FCI
Die FCI ist die maßgebliche kynologische Vereinigung für Hunde. Ihr
sind Kennelklubs aus den meisten europäischen Ländern und auch aus
Übersee angeschlossen. Der VDH (Verein für das Deutsche Hundewesen) ist
der deutsche Mitgliedsverein in der FCI.
Wenn nun im Zusammenhang mit unseren Hunden von "FCI-Papieren" die
Rede ist, so handelt es sich nicht um Papiere, die die FCI ausgegeben
hat. Sondern es sind Papiere, die ein der FCI angeschlossener
Mitgliedsverein ausgestellt hat. Dies ist in den Ländern möglich, in
denen die Rasse NATIONAL anerkannt ist.
Und damit sind wir mitten im Thema. Denn es ist zu unterscheiden
zwischen einer NATIONALEN Anerkennung und der generellen Anerkennung der
Rasse durch die FCI.
Die NATIONALE Anerkennung
der Rasse erfolgte bereits in verschiedenen europäischen und
außereuropäischen Ländern. So machte die Schweiz den Anfang, es folgten
die Niederlande, Dänemark, Schweden, Finnland und Norwegen, die
Tschechoslowakei, Slovenien, Österreich, Südafrika. Es mag sein, dass in
dieser Aufstellung das eine oder andere Land fehlt, denn in den letzten
beiden Jahren ging es Schlag auf Schlag, so dass man auch nicht von
jeder Anerkennung erfuhr.
Die nationale Anerkennung bedeutet, dass der nationale Verband die
Rasse anerkannt hat. Die Richtlinien für die Zucht und die Anerkennung
einzelner Hunde sind national festgelegt und unterscheiden sich von Land
zu Land stark. Sie bedeutete z.B. nicht zwangsläufig, dass mit Hunden
aus nicht anerkannten Ländern nicht gezüchtet werden durfte. Oft mussten
hierfür nur zusätzliche Vorschriften erfüllt werden.
In den einzelnen Ländern zeichneten sich fast durchweg strittige
Situationen ab. Ein Verein als Mitgliedsverein mit "anerkannten" Hunden,
die übrigen als Dissidenzvereine mit "zweitklassigen" Hunden.
"Zweitklassig" allerdings erst ab dem Zeitpunkt der nationalen
Anerkennung. In einigen Ländern führte dies zu massiven Zerwürfnissen,
die heute noch nicht beigelegt sind. Streitigkeiten zwischen den
Vereinen sind kein rein deutsches und auch kein rassespezifisches
Problem.
Die nationalen Anerkennungen waren aber insofern zwingend notwendig,
als dass sie Zeichen setzten. Jeder nationale Verband hatte vor seiner
Anerkennung zu prüfen, ob sich die Weißen Schäferhunde tatsächlich zu
einer eigenständigen Rasse entwickelt hatten, die die Basis zu einer
neuen Rasse bietet. Nach und nach kamen die einzelnen Länder zu der
Erkenntnis, dass dies der Fall sei. Eine solche Entwicklung setzt
natürlich Zeichen in Richtung FCI.
Fatal war hierbei, dass Deutschland mit die größte Population Weißer
Schäferhunde hat, diese Hunde aber nur sehr bedingt in anderen Ländern
eingesetzt werden konnten. Deutschland war mehr oder weniger ein weißer
Fleck und es war nicht möglich, dieses aus eigener Kraft zu ändern. Zu
stark sind noch die Vorurteile. So lehnte der VDH jedes Ersuchen ab und
verwies auf seine Statuten, nach denen eine nationale Anerkennung auch
gar nicht möglich ist.
Die einzige Möglichkeit, Deutschland und seine Zucht zu integrieren,
war die generelle Anerkennung durch die FCI.
Die FCI-Anerkennung
Die FCI als übergeordnete Organisation kann eine Rasse generell
anerkennen. Das wiederum bedeutet, dass jeder angeschlossene nationale
Mitgliedsverein VERPFLICHTET ist, einen Rassezuchtverein (oder mehrere)
aufzunehmen, um der kontrollierten Rassezucht eine Basis zu bieten. Im
Falle Deutschland bedeutet dies, der VDH ist auf einmal verpflichtet,
einen oder mehrere Vereine aufzunehmen. Anweisung von oben sozusagen.
"Warum nicht gleich?" könnte man sich nun fragen. Die Voraussetzungen
für eine solche FCI Anerkennung sind ungleich komplizierter und schwerer
zu erfüllen als teilweise die nationalen Anerkennungen. Es mussten
Populationen erfasst, kynologische Gutachten vorgelegt und vor allem 8
unabhängige Blutlinien angegeben werden. Letzteres schien das größte
Problem zu sein, da es keine gemeinsame Datenbank aller Hunde gab und
gibt. D.h. jedes Land hatte seine Zuchtbücher, teilweise auf mehrere -
zerstrittene - Vereine verteilt. Hinzu kamen sprachliche Barrieren
zwischen den Ländern, so dass es nahe liegend war, zunächst nur im
nationalen Bereich zu agieren, der für viele Länder vollkommen
ausreichend war.
Dennoch wurden die Rufe nach einer "Anerkennung" immer lauter und es
wurde immer deutlicher, dass gerade in Deutschland kein anderer Weg
gangbar ist. Allerdings konnte der Anstoß nicht aus Deutschland kommen,
da der Antrag von einem Mitgliedsverein der FCI gestellt werden muss.
D.h. selbst wenn sich ein Verein gefunden hätte, der das Ganze in die
Hände nimmt, hätte der VDH hilfreich zur Seite stehen müssen.
Die Schweiz war schließlich das Land, das die Zügel in die Hand nahm
und eine bessere Entscheidung hätte es wohl kaum geben können. Die erste
nationale Anerkennung war die Schweizerische. Die ersten Hunde, die nach
Europa zurück kamen, wurden in der Schweiz heimisch. Und: seit mehr als
10 Jahren engagiert sich die GWS (Gesellschaft für Weißer Schäferhunde
Schweiz) für die Rasse und hegt enge Beziehungen zur SKG (Schweizer
Kynologische Gesellschaft). In dieser Verbindung konnten mit
internationaler Hilfe die Daten für den Antrag gesammelt und zusammen
gestellt werden. Die Blutlinien wurden von Birgit Stoll aus Deutschland
geliefert, die über Jahre hinweg eine enorme private Datensammlung
unterschiedlicher Ahnentafeln angelegt hatte und aus diesem Fundus die
notwendigen Linien heraus suchte. Es waren viele weitere Personen
beteiligt, letztlich war nur gemeinsam eine derartige Arbeitsbewältigung
möglich.
Der Antrag wurde im Herbst 2001 eingereicht und im Mai 2002
abgestimmt. Eine Annahme des Antrags wurde erreicht, nachdem einige
Kompromisse gefunden wurden. Der wichtigste Hintergrund dürfte sein,
dass sich diese neue Rasse klar von den Deutschen Schäferhunden abgrenzt
und mit diesen nicht mehr in Verbindung gebracht werden kann.
Das bedeutet: Die Rassegeschichte beginnt mit dem Import von Lobo und
Lilac. Der Rasseursprung ist in der Schweiz.
Die Standardsprache ist Französisch und demzufolge der Rassename
ebenfalls. Dieser wird geändert in "BERGER BLANC SUISSE", übersetzt:
Weißer Schweizer Schäferhund. Ob sich dieser Name einbürgern wird, wird
man sehen. Der Geschichte der Rassenamen und -umbenennungen wird hiermit
ein weiterer hinzu gefügt.
Auf Grund dieser Veränderungen konnte der Antrag im Mai 2002 noch
nicht sofort "durchgehen", sondern es mussten Änderungen gemacht werden,
die der Standardkommission nochmals Ende 2002 vorgelegt wurden. Im
Dezember 2002 wurde die Rasse nunmehr endgültig per 01.01.2003 als neue
Rasse anerkannt, bekam eine Standardnummer und wird fortan ihren festen
Platz in der Kynologie haben. Der Weiße Schweizer Schäferhund wird in
der Gruppe 1 geführt.
Bedeutung für die Zuchtsituation
In vielen Ländern wird sich nicht viel ändern, die nationale
Anerkennung ist bereits erfolgt, da ändert die internationale nur wenig
an den geltenden Bestimmungen. Jedoch zeigte sich, dass die Ahnentafeln,
die bisher ausgestellt wurden, teilweise ersetzt bzw. ergänzt werden
müssen. Dies geht inzwischen in den einzelnen Ländern mit nationaler
Anerkennung recht zügig und unbürokratisch vonstatten. Wer einen Hund
aus dem Ausland importiert hat, der solche Papiere hat, tut jedoch gut
daran, sich zu erkundigen, ob die bisherigen Papiere in dieser Form
jetzt anerkannt sind. Auskünfte hierüber geben die entsprechenden
Zuchtvereine oder die FCI-VK.
Deutschland und die Vereine
Aber in Deutschland wird es interessant. Die Vereinslandschaft ist
derart zersplittert und teilweise zerstritten, dass bereits jetzt
erkennbar ist, mit welch harten Bandagen um die Mitgliedschaft im VDH
gekämpft wird.
Es gibt in Deutschland ca. 20 Rassezuchtvereine für Weiße
Schäferhunde, alle Absplitterungen von ehemaligen größeren Vereinen
mitgezählt. Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im VDH erfüllen
viele nicht, weil auch hier eine Anzahl von Hunden angegeben werden
muss, die der Zucht zur Verfügung stehen. Letztlich könnten wohl
lediglich einige wenige diese Maßgabe erfüllen, wobei selbst bei diesen
einiges Spekulation ist.
Anträge auf Mitgliedschaft im VDH
Nachdem in den ersten Monaten des Jahres viele Spekulationen um
Anträge beim VDH die "Szene" in Atem hielten, ist inzwischen klar: Zwei
Vereine haben die VDH-Mitgliedschaft beantragt. Ein Verein, bei dem man
mit einem solchen Antrag gerechnet hat, hat diesen bisher nicht gestellt
und es bleibt Spekulation, ob dieser Antrag noch erfolgen wird. Es kann
durchaus ein geschickter Schachzug sein, noch zu warten.
Einen Antrag gestellt hat der BVWS ("Bundesverein für Weiße
Schäferhunde"), der sich über die Jahre hinweg als äußerst stabil
erwiesen hat und dem es mit seinen über 400 Mitgliedern ein leichtes
sein müßte, diese Zuchthunde zu präsentieren. Und der mit dem
Hintergrund einer seit 20 Jahren geordneten Reinzucht und strengsten
Zuchtrichtlinien einer der ersten und ernsthaftesten Kandidaten
darstellt. Der Antrag wurde eingereicht, eine Entscheidung seitens des
VDH steht aus.
Der RWS e.V. (Rassezuchtverein für Weiße Schäferhunde), eine
ehemalige Landesgruppe des BVWS, arbeitet seit einigen Jahren allein und
hat in dieser Zeit eine beachtliche Mitglieder- und Züchterzahl
erreicht. Der RWS hat bereits im Dezember 2002 einen Antrag auf Aufnahme
beim VDH eingereicht. Kurz vorher fand eine Fusion mit dem WSR
Deutschland e.V. statt, welcher früher zum 1. DZV gehörte, aber auch
bereits seit einigen Jahren eigenständig arbeitete. Die Fusion mit dem
RWS überraschte, da die Interessenlage beider Vereine in einigen Punkten
als konträr angesehen wurde.
Beide Vereine, der BVWS und der RWS haben beim VDH um eine
Sondergenehmigung zur Zucht für die Zeit des Aufnahmeverfahrens ersucht,
welche bewilligt wurde. Zur Erklärung: bis zur Entscheidung des VDH über
Aufnahme oder Nichtaufnahme herrscht im antragstellenden Verein ein
absolutes Zuchtverbot. Dieses wurde im Frühjahr bei beiden Vereinen
aufgehoben, so dass nun eine Zucht unter bestimmten Voraussetzungen
möglich ist.
Der Dritte im Bunde, von dem ein Antrag erwartet wurde, ist der 1. WS
e.V., welcher aus dem ehemaligen WACSR e.V. hervorging. Ein sehr alter
Verein, der aber im Laufe der Jahre zersplitterte und von dem nur noch
einige Vereine einzeln tätig sind. Mit Bekanntgabe der Anerkennung im
letzten Jahr wurde diese Gruppe vor allem im Zuchtbereich wieder aktiv,
hatte im letzten Jahr einen beachtlichen Mitglieder- und Züchterzuwachs.
Dieser Verein kündigte zwar die Antragstellung an, handelte aber bisher
nicht. Natürlich blieben den Züchtern hier die Problematiken der
Zuchtsperre nicht verborgen. Die Zucht im BVWS und RWS ist nur unter
erschwerten Bedingungen möglich, viele Fragen müssen und mussten geklärt
werden. Die Züchter des 1. WS haben zur Zeit den großen Vorteil,
"normal" weiter züchten zu können. Gleichzeitig stehen ihnen die
Registrierungen beim VDH und danach auch die VDH-Ausstellungen offen.
Mehr jedoch nicht, für eine Zucht im VDH müssten sie zur Zeit den Verein
verlassen bzw. nach Aufnahme von BVWS und/oder RWS einem dieser Vereine
beitreten.
Der VDH wird die Vereine aufnehmen, die die Voraussetzungen für eine
Aufnahme erfüllen. Die oft kursierende Annahme, nur EIN Verein habe
Chancen auf VDH-Aufnahme ist inzwischen durch eine Stellungnahme von
offizieller Seite widerlegt. Natürlich wäre dies im Sinne der Rasse
wünschenswert, doch bestehen zwischen einigen Vereinen sehr starke
Differenzen auch in den Ansichten zur Zucht, dass fraglich ist, ob ein
Zusammenschluss ALLER Vereine innerhalb des VDH überhaupt über lange
Zeit stabil und in sich geschlossen arbeiten könnte.
Obwohl eine Chancengleichheit bei allen Vereinen besteht und weder
von Belang ist, wer die besten Zuchtrichtlinien hat noch wer als erster
den Antrag stellt noch wer die meisten Züchter/Mitglieder/Würfe hat, hat
leider ein Wettrennen eingesetzt, das nicht rühmlich zu nennen ist. Mit
interessanten Argumentationen wird versucht, anderen das Wasser
abzugraben und die eigene Position in ein möglichst gutes Licht zu
rücken. Unter diesem Aspekt sollte auch jegliche Argumentation der
Vereine geprüft werden. Wer korrekt und nach den Bedingungen des VDH
handelt, darf keinerlei Werbung damit machen, dass ein Antrag
eingereicht wurde. Somit wird man erst nach einer Stellungnahme der
VDH-Kommission wissen, welcher Verein sich beworben hat und welcher
angenommen wurde.
Die Phase von der Antragstellung bis zur Aufnahme in den VDH kann
sich allerdings hinziehen. Es kann bis zu 2 Jahren dauern, bis ein
Antrag geprüft und angenommen ist. Eine lange Zeit, in der alle
Vereinsstrukturen und die Geduld der Züchter auf eine harte Probe
gestellt werden.
Die Zuchtsituation nach der Aufnahme in den VDH
Es wird sich einiges ändern. Zum einen im Ausstellungswesen, welches
bisher von den Vereinen selbst bestimmt wurde. Nach VDH Aufnahme wird
des den Besitzern und Züchtern möglich sein, an Ausstellungen
teilzunehmen, die vom VDH geschützt sind. Es wird wahrscheinlich
weiterhin Ausstellungen für Weiße Schäferhunde geben, diese werden aber
nach VDH-Reglement ablaufen und das ist in einigen Punkten anders als
das bisher angewandte System. Derartige Spezialschauen werden aber vom
VDH nur auf Sonderantrag genehmigt und sind im ersten Jahr überhaupt
nicht möglich. Die Vereine, die einen Antrag gestellt haben, dürfen
zunächst keine eigenen Ausstellungen veranstalten. Daher wird das
Ausstellungswesen im Jahr 2003 sehr gering sein; es besteht für
registrierte Hunde (dazu komme ich noch) jedoch Teilnahmemöglichkeit an
VDH-Ausstellungen.
Zum anderen in der Zucht. Bisher waren die Vereine relativ frei in
den Entscheidungen, welche Hunde in die Zucht gelangen. Wenn sie dem
Standard entsprachen und Papiere (auch von anderen Vereinen) vorweisen
konnten, war die Zucht möglich. Wenn es sich um Importhunde handelte,
war auch dies relativ unproblematisch.
Das wird sich wahrscheinlich ändern, wenn auch hier noch keine
genauen Maßgaben vorhanden sind. Vieles ist noch unklar, vieles wird
national entschieden. Eines ist jedoch schon durch die FCI-Abstimmung
klar geworden: wer der Meinung war, Weißer Schäferhund ist Weißer
Schäferhund, wird umdenken müssen. Die Welpen, die als "Zufallsweiße"
bekannt sind, d.h. Welpen aus Würfen farbiger Schäferhunde, werden in
der Zukunft nicht mehr integriert werden können. Es muss eine
vollkommene Abtrennung von der Rasse der Deutschen Schäferhunde
stattfinden. In Europa ist dies in den letzten 20 Jahren nie anders
gewesen, aber es gibt Teilbereiche, wo Problematiken auftreten werden.
So ist eines der Importländer unserer Hunde Amerika sowie mit
Einschränkungen gehören auch Kanada und England dazu. In allen Ländern
haben Weiße Schäferhunde Papiere als "White German Shepherd". Der Name
allein mag noch akzeptabel sein, die Tatsache aber, dass in diesen
Ländern weiterhin farbige Schäferhunde zur Zucht zugelassen sind, kann
sich bei einem Import fatal auswirken. Aus England war inzwischen zu
hören, das seine Namensänderung / -anpassung an die Europäische
Entscheidung nicht statt finden wird. Die Rasse wird nicht umbenannt.
Nach Aussagen des Englischen Kennel Clubs ist somit ein Import und eine
Integration Weißer Schweizer Schäferhunde nach England und White German
Shepherds nach Europa und eine entsprechende Integration in die Zucht
nicht mehr möglich.
Die FCI-Länder werden nämlich gezwungen sein, vor allem im Hinblick
auf die zunächst vorläufige Anerkennung (10 Jahre) alle Weißen
Schäferhunde mit farbigen Hunden in den Ahnentafeln (zumindest in der
Elterngeneration bis hin zur 3. Generation) NICHT zur Zucht zuzulassen.
Das sind Zugeständnisse, die für die Anerkennung gemacht werden müssen.
Damit verlieren wir zwar nicht die generelle Importmöglichkeit, aber
diese Tatsache wird sich einschränkend auswirken.
Es kommt viel Arbeit auf die Vereine und die Züchter zu. Das Ziel
muss sein, dem Berger Blanc Suisse eine Zukunft in der offiziellen
Kynologie zu geben und die Rasse gesund und vital zu erhalten.
Ausstellungen bzw. Registrierung der Hunde durch den VDH
Abgesehen von den üblichen Weißen Schäferhundausstellungen, die
vereinzelt ebenfalls noch stattfinden, können die Weißen Schäferhunde,
die beim VDH registriert wurden, auch an VDH-Ausstellungen teilnehmen.
Abgesehen von einer großen Registrierveranstaltung im Februar in
Dortmund werden die Weißen Schäferhunde nun auf offiziellen
VDH-Ausstellungen registriert. Hierzu muss eine Anmeldung beim VDH
vorliegen. Es müssen bestimmte Richter vor Ort sein, so dass eine
Registrierung nicht auf JEDER VDH-Ausstellung möglich ist. Sowohl der
VDH als auch die Vorstände der antragstellenden Vereine geben jedoch
hierüber Auskunft. Das Antragsformular für die Registrierung erhält man
z.B. über die BVWS - Homepage (www.bvws.de).
Bei der Registrierung werden die Ahnentafeln eingezogen. Eine
Vorgehensweise, die nicht kritiklos aufgenommen wurde. Jahrelange
Reinzucht, Zwingernamen, Zuchtaufbau sind auf einmal verschwunden. Als
"Ersatz" gibt es Registrierpapiere des VDH, auf dem lediglich der
Hundename vermerkt ist. (z.B. "Fiala"). Kein Zwingername, keine Ahnen.
Böse Zungen behaupteten bereits, nun sei der Inzucht Tür und Tor
geöffnet, aber so einfach ist die Sache nicht. Zum einen gehören noch
ein Hündinnenbesitzer und ein Rüdenbesitzer dazu und zum anderen sind
die Ahnen nicht vergessen und gelöscht, sondern in den Zuchtbüchern
weiterhin vorhanden. Jeder Züchter kann sich also weiterhin umfassend
informieren und in einigen Generationen wird das Thema Schnee von
gestern sein.
Zum "Warum" des Papiereinzugs: Für den VDH sind diese Papiere
Dokumente. Dokumentieren, d.h. mit seinem Siegel versehen, kann der VDH
aber nur das, was er sieht. Und das sind die Hunde, wie sie präsentiert
wurden. Der VDH kann weder die Abstammung dieses Hundes überprüfen noch
die Richtigkeit der Ahnen. Natürlich sind die Vereine empört darüber,
hat doch bisher jeder ehrlich und korrekt gearbeitet (jedenfalls wird
dies nun behauptet). Wenn man diese Vorgehensweise nicht allzu
persönlich nimmt, sondern generell sieht, ist das alles auch nicht mehr
so dramatisch. Richtig ist, dass es in anderen Ländern anders gehandhabt
wurde: aber wiederum auch nur in einigen, denn z.B. in Schweden hat der
SKK genau so gehandelt. Die Ahnentafeln werden vom VDH eingezogen und
aufbewahrt. Wer sich später besinnt, dass er doch "zurück" möchte, kann
sie jederzeit gegen Einsendung der Registerahnentafel vom VDH zurück
erhalten.
Die beschriebenen Registrierahnentafeln berechtigen zur Teilnahme an
VDH-Ausstellungen. Auch hier bietet sich den Ausstellern ein anderes
Bild. Die Ausstellungen sind größer, sämtliche Rassen werden gerichtet.
Beim Weißen Schäferhund befinden sich stock- und langstock in einem
Ring. Die Babyklassen gibt es nicht mehr. Für die Zuchtzulassung gilt
zur Zeit die Jugendklasse NICHT mehr.
Leidiges Thema: Die Sache mit der Zucht
Auch hier geistern fürchterliche Dinge durch die Foren und
Internetseiten. Von Massenröntgen ist die Rede. Züchter werfen wütend
das Handtuch, weil der auf Ausstellungen sieggewohnte Hund "nur" mit
einem SG aus dem Ring geht. Es hat sich vieles verändert und es wird
sich noch vieles ändern. Viele Änderungen sind nicht gerade angenehm, da
mit Aufwand und Kosten verbunden. Nur: wer unter dem VDH züchten möchte,
muss den momentan unangenehm erscheinenden Weg gehen. Und so steinig ist
der gar nicht.
Leider ist die Stimmung unter den Züchtern eher negativ. Genaue
Argumente kann niemand sagen. Es ist wohl eher das Gefühl, dass den
Züchtern nun vom VDH gesagt wird, was sie zu tun haben. Und dass einige
Dinge ggfs wiederholt werden müssen, weil die Vorschriften des VDH von
den Vereinsvorschriften abweichen. Ich möchte einmal zusammenfassen, was
ein Züchter tun muss, um züchten zu können:
Rüdenbesitzer haben es relativ einfach:
Der Rüde muss in einem Alter von mindestens 15 Monaten an einer
Registrierveranstaltung teilnehmen. Diese sind normalerweise auf
Ausstellungen des VDH. Das bedeutet einige Telefonate mit dem VDH, eine
Anreise und ein ca. zweiminütiges Vorführen auf der Ausstellung.
Ansichtssache, ob es Aufwand oder ein Ausflug ist: es kommt immer auf
die Sichtweise an und ob man ein Haar in der Suppe finden möchte.
Es dauert einige Wochen, bis der VDH die Registrierpapiere zuschickt.
Mit diesen Papieren ist es nun möglich, an VDH-Ausstellungen
teilzunehmen. Hiervon braucht man für die Zuchtzulassung zwei
Ausstellungen bei unterschiedlichen VDH-Richtern in der Offenen Klasse
(ab 15 Monaten). Die Bewertung muss "V" oder "SG" lauten.
Außerdem muss eine Röntgenauswertung auf HD vorgewiesen werden. Der
Hund muss zum Zeitpunkt der Aufnahme mindestens 15 Monate alt sein. Dies
führte zu teilweise hitzigen Diskussionen, denn in den Vereinen liegt
das Röntgenalter bei 12 Monaten. Zur Zeit (d.h. so lange, bis ein Verein
in den VDH aufgenommen wird) gelten die Vorschriften des VDH und das
bedeutet, wer seinen Rüden JETZT einsetzen möchte, muss die
15-Monate-Regelung erfüllen. Wurde der Hund bereits vorher geröntgt (im
Alter von unter 15 Monaten), muss in den sauren Apfel beißen und ggfs
nochmals nachröntgen. Die Auswertungen müssen von einem VDH anerkannten
Auswerter erfolgen, ebenfalls eine Regelung, die die Auswertungen der
Vereine teilweise nicht erfüllen. Die gesamte Problematik ist ein wenig
kompliziert, so dass sich die Rüdenbesitzer ggfs mit BVWS oder RWS in
Verbindung setzen sollten, damit im Einzelfall geklärt werden kann, ob
ein Röntgen notwendig ist oder nicht.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Rüde im Sinne des VDH
zuchttauglich. Er kann eingesetzt werden für Hündinnen, die ebenfalls
die Richtlinien des VDH erfüllen. Andere Verpaarungen sind nicht mehr
zulässig!!!
Hündinnenbesitzer, die unter dem VDH züchten wollen, haben -leider-
ein wenig mehr zu beachten. Die Hündinnen selber müssen die gleichen
Bedingungen erfüllen wie die Rüden.
Die Züchter müssen einen Zwingerschutzantrag beim VDH stellen. Dieser
ist unabhängig vom Zwingerschutz, der in den einzelnen Vereinen
erfolgte. Leider kann dies zur Folge haben, dass auch der bekannte
Zwingername bereits geschützt oder vergeben ist. Oder dass ein
Wunschname, den der Verein ablehnte, vom VDH akzeptiert wird.
Die Zuchtstätte muss vom VDH abgenommen werden. Sie muss bestimmte
Bedingungen erfüllen, die im einzelnen aufzuführen hier zu weit führen
würde. Sie sind in den VDH-Regularien nachzulesen.
Es ist zur Zeit weder eine Begleithundeprüfung, noch ein Wesenstest
noch irgend eine andere Voraussetzung zu erfüllen. Zumindest im BVWS,
dessen Zuchtrichtlinien ich recht genau kenne, sind die Voraussetzungen
für die Zucht (die leider bis zur Aufnahme oder Nichtaufnahme außer
Kraft gesetzt sind) weitaus höher.
Dies ist die derzeitige Situation. Über den VDH züchten kann zur Zeit
jeder, der entweder den antragstellenden Vereinen angehört ODER keinem
Verein angehört. Das wird sich nach Aufnahme eines Vereins in den VDH
ändern. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Zuchtrichtlinien dieses
Vereins wieder in Kraft gesetzt.
Leider ist es so, dass viele Züchter derzeit scheuen, den VDH-Weg zu
gehen. Jeder Hund, der ausserhalb der VDH-Registrierung und -zucht
bleibt, reduziert das vorhandene Zuchtpotential. Die Rasse wurde
anerkannt, es haben viele engagierte Menschen Berge von Arbeit und Zeit
investiert, um diesen Schritt zu schaffen. Zwei Vereine haben die
Grundlage geschaffen, ihren Züchtern eine Zucht im VDH zu ermöglichen.
Auch das war mit Arbeit und vor allem mit enormen Kosten verbunden.
Diese Arbeit - ehrenamtlich und teilweise als Selbstverständlichkeit
angesehen - ist enorm gewesen und es ist schade, dass viele Züchter nun
zurück scheuen, nur weil es sie einige Fahrtwege, Euros und Bemühungen
kostet.
Wer der Meinung war, das Durcheinander umgehen zu können, das nun
ausbricht, und sich einen Importhund mit Papieren einer
FCI-Verbandskörperschaft zugelegt hat, muss ebenfalls feststellen, dass
diese Papiere nicht ausreichen. Denn da die FCI die Rasse bis zum 1.1.03
noch nicht anerkannt hatte, durften lediglich nationale Papiere
ausgestellt werden. "ECHTE" FCI-Papiere können erst ab dem 1.1.03
ausgestellt werden. Für Importhundebesitzer bedeutet dies, dass sie sich
im Geburtsland ihres Hundes erkundigen müssen, wie die nationale VK
dieses Problem löst. Einige stellen neue Papiere aus, andere händigen
Bestätigungsschreiben aus, die künftig zur Ahnentafel gehören.
Mit freundlicher Genehmigung von der Autorin !!

copyright: Gaby von Döllen, September 2002 - Juli 2003
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